Für die Förderung stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Investitionszuschuss
Sie erhalten einen direkten Zuschuss in Höhe von bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW.
Sie erhalten einen zinsverbilligten Kredit in Höhe von maximal 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Beide Förderungsarten gelten jeweils ohne Höchstbetrag. Bitte geben Sie die Art der gewünschten Förderung in Ihrem Antrag an. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden von der KfW in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt ermittelt.
Das Umweltinnovationsprogramm unterliegt den Regelungen des EU-Beihilferechts.
Das Antragsverfahren im Umweltinnovationsprogramm erfolgt zweistufig:
Einreichung einer Projektskizze.
Wenn Sie Interesse an einer Förderung aus dem Umweltinnovationsprogramm haben, so können Sie Ihre Projektidee in Form einer Projektskizze zur Vorbegutachtung einreichen. Hierzu nutzen Sie bitte das Formular Projektskizze und senden dieses vollständig ausgefüllt an die KfW. Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Ihre Projektskizze wird von der KfW formal und vom Umweltbundesamt fachlich vorbegutachtet. Bei einem positiven Kurzvotum fordert Sie die KfW zur Antragstellung auf.
Einreichung eines formalen Projektantrages.
Ihr Projektantrag wird einer administrativen Prüfung durch die KfW unterzogen und vom Umweltbundesamt vertieft fachlich geprüft. Im Rahmen dieser Begutachtung kann es zu Rückfragen durch KfW und Umweltbundesamt kommen. Bei positiver Beurteilung durch KfW und Umweltbundesamt erfolgt eine Förderempfehlung an das Bundesumweltministerium, das die Förderentscheidung trifft. Bei positiver Förderentscheidung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid von der KfW.
Mit dem Projekt darf nicht vor Förderzusage begonnen werden. In begründeten Ausnahmefällen kann ein förderunschädlicher vorzeitiger Vorhabenbeginn gewährt werden.