- bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
- maximal 25 Mio. € pro Vorhaben
- 100 % Auszahlung
je nach Förderthema:
- bis zu 2 Jahre endfällig
- bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr
- bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren
- bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren
- Zinsbindung 10 Jahre
- Zinsverbilligung maximal 10 Jahre um bis zu 0,20 % p.a. nominal
- immer aktuell (siehe „Konditionen für Endkreditnehmer“)
- Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat, beginnend 2 Bankarbeitstage und 6 Monate nach Darlehenszusage
Grundsätzlich ist die Kombination eines Darlehens aus dem Brandenburg-Kredit Unternehmen mit anderen Fördermitteln (Darlehen oder Zulagen/Zuschüsse) im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenze möglich. Ausgeschlossen ist jedoch eine Kombination mit Finanzierungen aus den KfW-Programmen ERP-Förderkredit KMU
und/oder dem KfW-Förderkredit großer Mittelstand
.
Für Stromerzeugungsanlagen gilt: Sofern für diese Anlagen eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung (zum Beispiel in Gestalt einer Einspeisevergütung) in Anspruch genommen wird, darf die Anlage nur mit einem ILB-Darlehen ohne staatliche Beihilfen finanziert werden.
Die Bereitstellung des Darlehens erfolgt für kleine und mittlere Unternehmen auf Grundlage der EU-Verordnung für De-minimis
-Beihilfen für Unternehmen. Bei Investitionen kann auch eine Beihilfe Investitionsbeihilfe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
§ 17 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) beantragt werden.
Lassen Sie sich hierzu von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten.