Werkstudierende
Es ist ein monatliches Bruttogehalt der Werkstudentin oder des Werkstudenten in Höhe von mindestens 1.076,00 € für eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden zu vereinbaren. Bei einer geringeren wöchentlichen Arbeitszeit, verringert sich auch die Höhe des mindestens zu vereinbarenden monatlichen Bruttogehaltes. Dafür gibt es eine Tabelle, die die Wochenarbeitsstunden und die dazugehörigen Mindestarbeitsentgelte vorgibt (siehe Richtlinie Ziffer 3.1.4.5). Es gibt eine Standardeinheit. Als Standardeinheit gilt ein Kalendermonat, in dem die beziehungsweise der Werkstudierende im Unternehmen gegen Entgelt tätig ist. Der Förderbetrag richtet sich nach der Förderstufe gemäß des Bruttomonatsgehalts und der Wochenarbeitsstunden.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die vertraglich vereinbarte Anzahl der Wochenarbeitsstunden die für die betreffende Förderstufe zulässige Anzahl übersteigt. Die Förderung wird für die Dauer von mindestens sechs bis maximal zwölf vollen Kalendermonaten gewährt.
Innovationsassistentinnen/Innovationsassistenten
Es ist ein Bruttogehalt der Innovationsassistentin oder des Innovationsassistenten in Höhe von monatlich mindestens 2.750,00 € bezogen auf mindestens 38 Wochenstunden vertraglich zu vereinbaren. Bei einer geringeren wöchentlichen Arbeitszeit, verringert sich auch die Höhe des mindestens zu vereinbarenden monatlichen Bruttogehaltes. Dafür gibt es eine Tabelle, die die Wochenarbeitsstunden und die dazugehörigen Mindestbruttomonatsgehälter vorgibt (siehe Richtlinie Ziffer 3.2.4.5). Es gibt eine Standardeinheit. Als Standardeinheit gilt ein Kalendermonat, in dem die Innovationsassistentin beziehungsweise der Innovationsassistent im Unternehmen gegen Entgelt tätig ist. Der Förderbetrag richtet sich nach der Förderstufe gemäß des Bruttomonatsgehalts und der Wochenarbeitsstunden.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die vertraglich vereinbarte Anzahl von Wochenarbeitsstunden die für die betreffende Förderstufe zulässige Anzahl übersteigt. Die Förderung wird für die Dauer von 18 vollen Kalendermonaten gewährt. Für Beschäftigungen mit einer betrieblichen Innovationsaufgabe aus einem nachhaltigen Bereich kann die Dauer der Förderung bis zu 24 Monate betragen.
Anträge nach der Richtlinie können online ab dem 1.07.2024 über das Kundenportal der ILB gestellt werden. Die Anträge können jederzeit gestellt werden. Bei Inanspruchnahme von mehreren Förderungen ist für jede Förderung jeweils ein Antrag zu stellen.