Wenn Sie Bürgergeld beziehen, soll es sich für Sie finanziell lohnen, wenn Sie wieder arbeiten. Damit das auch bei zunächst gering bezahlten Stellen der Fall ist, können Sie beim Einstieg ins Arbeitsleben mit dem Einstiegsgeld unterstützt werden.
Das sogenannte Einstiegsgeld können Sie beantragen, wenn Sie bald einen Job antreten, dessen Entgelt nicht oder kaum über Ihrem bisherigen Bürgergeld liegt.
Das Jobcenter kann Einstiegsgeld auch bei einer befristeten Stelle oder einer Stelle in Teilzeit zahlen. Das hängt unter anderem davon ab, ob sich dadurch Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt langfristig verbessern.
Einstiegsgeld können Sie auch erhalten, wenn Sie sich selbstständig machen wollen.
Grundvoraussetzung für das Einstiegsgeld ist, dass Sie unmittelbar vor Arbeitsaufnahme Bürgergeld erhalten. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie Ihren Lebensunterhalt allein durch Bürgergeld bestreiten oder Ihr Einkommen ergänzen.
Außerdem müssen Sie folgende weitere Voraussetzungen erfüllen:
- Die Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig, das heißt: Von Ihrem Entgelt werden Beiträge an die Sozialversicherung abgeführt.
- Die Stelle bietet Ihnen gute Aussichten, nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen zu sein.
- Sie beantragen das Einstiegsgeld, bevor Sie die neue Stelle antreten. Wichtig: Sie können den Antrag nicht nachträglich stellen.