Gefördert wird ein erstes akademisches Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedsland der Europäischen Union oder der Schweiz. Der Abschluss ist in der Regel Bachelor oder Staatsexamen. In Deutschland gibt es mehrere tausend förderfähige Bachelorstudiengänge an über 400 Hochschulen.
Nicht alle Bildungsangebote, die mit 'Studium' bezeichnet werden, können durch ein Aufstiegsstipendium gefördert werden. In folgenden Fällen wenden Sie sich zur Klärung bitte an das Team Aufstiegsstipendium:
- ein Studium in Kooperation zwischen einer Hochschule und weiteren Bildungsträgern
- ein Studium in einem Land der Europäischen Union oder der Schweiz
- ein 'Probestudium' (oder ähnliche Bezeichnung), vor dem Eintritt in das eigentliche Studium
- ein Studium, bei dem die Bezeichnung 'Weiterbildung' genannt wird
Die Erstbewerbung um ein Aufstiegsstipendium für die Förderung eines Masterstudiums ist nur dann möglich , wenn es sich um ein Erststudium handelt (z. B. nach Anrechnung beruflicher Qualifikationen). Allein Stipendiatinnen und Stipendiaten, die bereits im Aufstiegsstipendium in der Förderung für das Erststudium bis zum Bachelor waren, können sich nach einem besonders guten Studienabschluss um eine Weiterförderung in einem konsekutiven Masterstudium bewerben.