Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.
Die neue Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 1. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung. Beachten Sie bitte, dass die Verwendungsnachweise zu Ihren Förderanträgen ab Februar 2023 über das dafür vorgesehene Verwendungsnachweisportal eingereicht werden können. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie als ein kleines und mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder als Freiberuflerin oder Freiberufler, wenn Sie eine externe Beratung in Anspruch nehmen wollen.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Allgemeine und spezielle Beratungsthemen können sein:
- Fachkräftesicherung und - bindung,
- Kosteneinsparungen,
- Anpassungen des Geschäftsmodells,
- Umgang mit Umsatzrückgängen,
- Umgang mit Liquiditätsproblemen,
- Veränderungen des Produktportfolios,
- Investitionsplanung,
- Optimierung von Prozessabläufen beziehungsweise der Organisation,
- Qualitätsmanagement,
- Begleitung bei der Einführung neuer Systeme, beispielsweise IT-Systeme,
- Nachhaltigkeit und Umweltschutz,
- alternsgerechte Gestaltung der Arbeit,
- Gleichstellung und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung oder
- bessere betriebliche Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund.