Die Zuwendung wird in Abhängigkeit von der Innovationsphase in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und/oder zinsverbilligten Darlehen gewährt.
Es gelten folgende Höchstfördersätze bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben:
- Phase der industriellen Forschung: 80 %
- Phase der experimentellen Entwicklung: 60 %
- Durchführbarkeitsstudien: 70 %
Die Förderhöchstsätze beinhalten den Bonus für KMU und Verbundvorhaben.
Förderung mit Zuschüssen: Die Förderung durch Zuschüsse erfolgt bis zu 3 Mio. € je Projekt.
Die Förderung für Unternehmen kann als Zuschuss in der Phase der industriellen Forschung, für Prozess- und Organisationsinnovationen und für Durchführbarkeitsstudien gewährt werden. Forschungseinrichtungen können für die Phasen der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung mit einem Zuschuss gefördert werden.
Förderung mit Darlehen:
- Die Phasen der experimentellen Entwicklung und der Marktvorbereitung/Markteinführung werden grundsätzlich mit zinsverbilligten Darlehen gefördert.
Konditionen für Darlehen:
- Die Förderung durch Darlehen erfolgt bis zu 3 Mio. € je Projekt. Mit Darlehen können dabei bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben finanziert werden. Dieser hohe Mitfinanzierungsanteil ist jedoch nur möglich, sofern eine Kombination mit Zuschüssen vorliegt, da der Gesamtfinanzierungsanteil von 80 % für ein Gesamtvorhaben nicht überschritten werden darf.
Die Konditionen (Laufzeit, Zinssätze, Kapitaldienste) werden im Einzelfall von der ILB festgelegt. Die Tilgungsfreiheit beträgt hierbei bis zu maximal 3 Jahren und die Laufzeit der Darlehen beträgt bis zu 10 Jahre. Der Beihilfewert der Darlehen ermittelt sich aus dem Wert der Zinsverbilligung für die bewilligten Darlehen. Hieraus kann eine Begrenzung der Darlehenshöhe und der Zinssätze resultieren. Zur Ermittlung der Beihilfewerte wird die Mitteilung der Kommission über die Änderung der Methode zur Festsetzung der Referenz- und Abzinsungssätze (Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union C 14 vom 19.1.2008, S. 6) angewandt.
Für die Marktvorbereitung und die Markteinführung werden Darlehen als De-minimis-Beihilfe gewährt. Innerhalb von drei Kalenderjahren darf der Gesamtbetrag der De-minimis-Beihilfen für ein Unternehmen den Betrag von 200.000 € nicht überschreiten.