1 Mio. Euro für Projekte der Kreativ-Wirtschaft im Land Brandenburg

Veröffentlicht am 02. Dezember 2020

Bewilligung durch die ILB: Zuschüsse von bis zu 200.000 Euro für die Monate September bis Dezember 2020

Kulturministerium und Wirtschaftsministerium wollen kulturelle und kreative Vielfalt sichern.

Potsdam, 30. November 2020.

Die Kultureinrichtungen, Unternehmen und Soloselbständigen der Kultur- und Kreativszene werden weiter gestärkt: Sie können ab sofort in einer dritten Antragsrunde Förderprojekte im Rahmen der gemeinsamen Richtlinie ‘Kompetenzentwicklung in Unternehmen der Kultur und Kreativwirtschaft‘ des Kulturministeriums und des Wirtschaftsministeriums einreichen. Die erste Antragsrunde wurde im Februar 2017 gestartet, die zweite im März 2018. Hier wurden unter anderem der Aufbau einer Streaming-Plattform zur Vermarktung von Kultur- und Tourismusangeboten im Hohen Fläming, ein Plattenlabel für brandenburgische Rockmusik, das neue Marketing- und Vernetzungsprojekt eines Freien Theaters und ein Ausbildungszentrum für zeitgenössischen Tanz gefördert. Für ähnliche Projekte der Kultur und der Kreativwirtschaft stehen jetzt in der dritten Antragsrunde eine Million Euro aus dem Operationellen Programm des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Brandenburg für die Förderperiode 2014 bis 2020 zur Verfügung.


Kulturministerin Dr. Manja Schüle: „Die Corona-Krise trifft unsere Kultureinrichtungen hart: Öffentliche Konzerte sind fast vollständig verstummt, Theaterbühnen nahezu verwaist, Lesungen abgesagt – und dennoch laufen Kosten für Gehälter, Mieten und Verwaltung weiter. Deshalb freue ich mich, dass wir die erfolgreiche Projektförderung im Kreativ- und Kulturbereich auch im kommenden Jahr fortführen können. Mit dem ESF-Programm wollen wir die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativunternehmen sowie der Soloselbständigen stärken und ihre Innovationskraft erhöhen. Aktuell besonders wichtig: Der weitere Ausbau bestehender sowie der Aufbau neuer, vor allem digitaler Netzwerk- und Kooperationsstrukturen. Gerade in Pandemiezeiten brauchen wir hier kreative Ideen und neue Lösungsansätze, um Kulturunternehmer wirtschaftlich weiter zu stabilisieren. Das zeigt: Wir lassen Kultur und Kunst nicht allein. Wir sichern unsere kulturelle und kreative Vielfalt.“


Wirtschaftsminister Prof. Dr. Jörg Steinbach: „Die Kultur und Kreativwirtschaft ist mit mehr als 27.000 Erwerbstätigen und einem jährlichen Umsatz von etwa 1,4 Milliarden Euro eine wichtige Branche in Brandenburg und ein starker Motor für Innovationen. Ihre Akteure gehören zu wesentlichen Impulsgebern für wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen. Sie sind jedoch auch von der Corona-Pandemie besonders betroffen und stehen vor enormen Herausforderungen. In dieser Situation kann die ESF-Förderung eine wichtige Unterstützung bei der Entwicklung innovativer Geschäftsideen und neuer Produkte sein.“


Antragsteller müssen für ein Projekt mindestens 20 Prozent eigene Mittel bereitstellen. Die Projekte mit einer Laufzeit von bis zu 20 Monaten sollten einen Umfang von mindestens 25.000 Euro und maximal 100.000 Euro haben. Schwerpunkt der dritten Antragsrunde ist die Förderung von Projekten, die neue und insbesondere auch digitale Produkte und Angebote entwickeln. Diese sollen die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Kultur und Kreativunternehmen erhöhen sowie die Beschäftigungsverhältnisse und Unternehmensstrukturen stabilisieren und ausbauen. Bewerbungen sind bis zum 08. Januar 2021 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg möglich. Alle Informationen zum Förderprogramm sind unter www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/foerderung-der-kultur-und-kreativwirtschaft abrufbar.


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