Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern. Darüber hinaus lässt sich die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten bezuschussen. Für die BEG gelten bestimmte (technische) Voraussetzungen und Einschränkungen.
Update: Die Bundesregierung hat die zweite Reformstufe der Bundesförderung für effizeinte Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) beschlossen. Der Zugang zur BEG EM wird weiter erleichtert, die Anreize für Sanierungen und die Fördereffizienz des Programms werden weiter gesteigert.
Die Antragsberechtigung wird auf alle Investoren erweitert (Beschränkungen auf Eigentümer, Pächter und Mieter werden aufgehoben). Dadurch werden u.a. Wartezeiten aufgrund behördlicher Prozesse wie z.B. Eigentumsüberschreibungen vermieden.
Zukünftig werden auch wieder Materialkosten bei Eigenleistungen gefördert. Damit wird auf den Handwerkermangel reagiert.
Bei Heizungsdefekt werden im Zusammenhang mit einer geförderten Anlage zur Wärmeerzeugung die Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik gefördert. Die Förderung ist auf ein Jahr begrenzt.
Gefördert wird der Einbau von stationären Brennstoffzellenheizungen die mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden.