Es werden Maßnahmen finanziert, welche die Energie- und Ressourceneffizienz erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen: Von hocheffizienten Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen. Die Investition muss mindestens 3 Jahre in Betrieb sein. Förderfähig sind auch die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Nebenkosten.
Modul 1 – Querschnittstechnologien
Ersatz oder die Neuanschaffung hocheffizienter Aggregate
- Elektromotoren und Antriebe
- Elektrisch angetriebene Pumpen
- Ventilatoren
- Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung
- Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung oder Wärmerückgewinnung
- Thermische Isolierung/Dämmung von industriellen Anlagen oder Anlagenteilen
Modul 2 – Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
Bereitstellung von Prozesswärme aus:
- Solarkollektoranlagen
- Biomasse-Anlagen auf Basis nachwachsender Rohstoffe, pflanzlichen Abfällen oder Klärschlamm
- Wärmepumpen, sofern sie erneuerbare Wärmequellen nutzen.
- Hocheffiziente KWK-Anlagen basierend auf den oben genannten Technologien unter Verzicht auf Förderung nach EEG und KWKG
- Förderfähig als Nebenkosten sind auch die Kosten für die zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen.
Modul 3 – Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement Software
Kauf und Installation von
- Systemen zum Monitoring und der effizienten Regelung von Energie-und Materialströmen zur Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem
- Energiemanagementsoftware inklusive Schulungskosten.
Modul 4 – Energie und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Geeignete Maßnahmen können sein:
- Prozess- und Verfahrensumstellungen, die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen, insbesondere energie- und ressourceneffiziente Technologien sowie energie- und ressourcenorientierte Optimierungen von Produktionsprozessen
- Maßnahmen zur Abwärmenutzung
- Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, wenn diese eindeutig und überwiegend direkt für Produktionsprozesse eingesetzt werden
- Maßnahmen zur energie- und/oder ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
- Maßnahmen zur Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
Modul 5 – Förderung von Transformationskonzepten
Ziel der Förderung ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Klimaneutralität zu unterstützen. Dazu wird die Erstellung eines Transformationskonzeptes gefördert.
Bei Fragen zu den Transformationskonzepten wenden Sie sich bitte direkt an den Projektträger des Förderwettbewerbs VDI/VDE: Tel. +49 (0) 30 – 31 00 78 55 55 | E-Mail: transformation-eew@vdivde-it.de
Modul 6 – Elektrifizierung von kleinen Unternehmen
Förderung von Maßnahmen zur Elektrifizierung von kleinen Unternehmen
- Austausch von Bestandsanlagen durch elektrisch zu betreibende Neuanlagen
- Umrüstung von Anlagen, so dass diese mit elektrischer Energie zu betreiben sind