- Kommunen
- Kommunale Unternehmen aus dem Land Brandenburg sowie
Unternehmen (Kleinstunternehmen, kleine und mittelständische Unternehmen - KMU1) mit Hauptsitz oder Niederlassung im Land Brandenburg. Einschränkungen hinsichtlich der Rechtsform bestehen nicht.
- Auch Kooperationsprojekte, die diese Unternehmen und Hochschulen gemeinsam durchgeführt haben, können von Unternehmen im Rahmen des Wettbewerbs eingereicht werden.
1 Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden in der EU-Empfehlung 2003/361 definiert. Danach zählt ein Unternehmen zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen € aufweist.
Mit der Bewerbung akzeptieren die teilnehmenden Unternehmen und Kommunen die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs.