Bildungsscheck für Beschäftigte
- Der Zuschuss beträgt 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf maximal 3.000 € pro Vorhaben begrenzt. Die Mindestförderhöhe beträgt 500 €. Eine Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen. Der Beginn der Maßnahme ist entscheidend.
Weiterbildung in Unternehmen, in Vereinen sowie innerhalb von Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe
- Die Förderung beträgt maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Die Mindestförderhöhe beträgt 1.000 €.
- Eine Förderung kann je Zuwendungsempfangendem zweimal im Kalenderjahr erfolgen. Der Maßnahmenbeginn ist entscheidend.
Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen
- Die Höhe der Zuwendung ist gestaffelt nach der Unternehmensgröße gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission: kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen bis zu 60 % und große Unternehmen bis zu 50 %. Für die Berechnung der Beihilfenintensität werden die Beträge vor Abzug von Steuern und sonstigen Abgaben herangezogen. Der beantragte Zuschuss muss mindestens 1.000 € betragen. Eine Einzelförderung auf Grundlage dieser Förderrichtlinie ist auf maximal 2 Mio. € pro Unternehmen bzw. Vorhaben begrenzt.
Aufbau von akademischen Weiterbildungsangeboten
- Gefördert werden Vorhaben von bis zu 3 Jahren Laufzeit und mit bis zu 150.000 € Gesamtausgaben.
Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:
a) die direkten Personalausgaben der Zuwendungsempfangenden und
b) die restlichen Ausgaben, die bemessen werden über eine vereinfachte Kostenoption nach Artikel 56 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 in Höhe von 40 % der direkten Personalausgaben nach Buchstabe a).
Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Internetportal der Bewilligungsbehörde ILB zu stellen. Der jeweilige Zeitraum der Portalöffnung zur Antragstellung wird auf der Homepage der ILB bekannt gegeben.
Bildungsscheck für Beschäftigte: Die Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Kundenportal der ILB in der Zeit vom 02.01.2023 bis 31.12.2023 zu stellen.
Weiterbildung in Unternehmen, in Vereinen sowie innerhalb von Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe: Die Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Kundenportal der ILB in der Zeit vom 14.11.2022 bis zum 31.12.2023 zu stellen. Bewilligungen erfolgen zu Beginn des Jahres 2023.
Vor Antragstellung ist die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB Arbeit), Koordination für Ansiedlung und Erweiterung, zu kontaktieren. Sie erreichen diese über das Telefon (0331-70 33 57-2914).
Aufbau von akademischen Weiterbildungsangeboten: Der Zeitraum der Portalöffnung zur Antragstellung wird auf der Homepage der ILB bekannt gegeben. Geltungsdauer: Die Richtlinien wurde im Amtsblatt Nummer 48 vom 7. Dezember 2022 veröffentlicht. Die Richtlinie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2024 außer Kraft.